Dem gesetz zufolge sind werbungskosten all jene aufwendungen die aufgebracht werden müssen um einen beruf ausüben zu können. Ein anspruch auf eine entsprechende pauschale besteht zwar nicht aber die finanzämter zeigen sich diesbezüglich. So akzeptieren viele finanzämter auch eine pauschale wenn belege nicht mehr vollständig vorhanden sind.
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